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Checkliste für die Pflichtangaben im Impressum nach § 5 DDG
KI-generiert
Web & Hosting 3 Min. Lesezeit

Impressum-Pflichtangaben: Was auf deiner Website stehen muss (und was eine Abmahnung kostet)

KI-generiert · Diese Illustration wurde mit einem KI-Bildgenerator erstellt. Mehr dazu

Abmahnungen wegen Impressumsverstößen sind Alltag – trotzdem findet man selten eine Liste, die schlicht sagt, was reingehört. Also habe ich sie aufgeschrieben.

Das Impressum ist der unbeliebteste Teil jeder Website. Trotzdem ist es der Teil, der am häufigsten zu echten Kosten führt – wenn er fehlt oder unvollständig ist.

Kein Urteil, kein Vorwurf. Die wenigsten Handwerker oder kleinen Unternehmer wissen, was da genau rein muss. Das ist auch kein Versagen – das ist einfach nicht ihr Job.

Aber ignorieren solltest du es trotzdem nicht.

Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder falsch ist?

Abmahnungen wegen Impressumsverstößen sind Alltag. Der Streitwert liegt oft zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Dazu kommen Anwaltskosten – auf beiden Seiten. Realistisch kannst du bei einem Abmahnschreiben mit 500 bis 1.500 Euro rechnen, bevor überhaupt etwas vor Gericht landet.

Das Ärgerliche: Viele Abmahnungen kommen nicht von echten Wettbewerbern, sondern von Kanzleien, die systematisch nach Fehlern suchen. Eine unvollständige Adresse oder eine fehlende Telefonnummer reicht.

Checkliste für die Pflichtangaben im Impressum nach § 5 DDG
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Impressum-Checkliste: Alle Pflichtangaben nach § 5 DDG auf einen Blick – für Einzelunternehmer und Gewerbetreibende.

Die Checkliste: Was ins Impressum muss (§ 5 DDG, Gewerbetreibende)

Das hier gilt für alle, die eine gewerbliche Website betreiben – also fast jeder, der Leistungen anbietet, Preise nennt oder einen Kontaktbereich hat.

Grundangaben

  • Vollständiger Name – Bei Einzelunternehmen: Vor- und Nachname der natürlichen Person
  • Vollständige Anschrift – Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Postfächer reichen nicht.
  • E-Mail-Adresse – Pflicht. Eine Kontaktseite ohne E-Mail genügt nicht.
  • Telefonnummer – Seit EuGH-Urteil 2019 nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber: ohne Telefonnummer musst du eine andere „schnelle, direkte Kontaktmöglichkeit" anbieten. Im Zweifel: Nummer rein.

Wenn du im Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen bist

  • Registergericht
  • Registernummer (z. B. HRB 12345)

Wenn du eine Umsatzsteuer-ID hast

  • USt-IdNr. nach § 27a UStG – nur wenn vorhanden und du sie für deine Tätigkeit nutzt

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, aber keine USt-IdNr. hast

  • Steuernummer – wenn eine USt-IdNr. fehlt

Wenn du eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübst (z. B. bestimmte Handwerksberufe mit Zulassung)

  • Zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. Handwerkskammer)
  • Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen wurde

Für alle GmbHs, AGs, GbRs usw.

  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Person(en) – bei GmbH: Geschäftsführer, bei AG: Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender
  • Bei GmbH in Abwicklung oder Insolvenz: entsprechender Hinweis

Die häufigsten Fehler

1. Nur ein Kontaktformular, keine E-Mail-Adresse

Ein Formular reicht nicht. Die E-Mail-Adresse muss direkt sichtbar sein.

2. Adresse unvollständig

„Irgendwo in Weyhe" funktioniert nicht. Vollständige Postanschrift, fertig.

3. Impressum ist schwer zu finden

Es muss von jeder Seite aus „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein – so steht es im Gesetz. Ein versteckter Link im Kleingedruckten genügt nicht.

4. Kein Impressum auf Unterseiten

Das Impressum muss auf jeder Seite der Website erreichbar sein, nicht nur auf der Startseite.

5. Kopiertes Impressum aus dem Internet

Ja, das passiert. Und ja, das endet manchmal mit falschen Namen und Adressen.

6. Veraltete Angaben

Adresse geändert, Telefonnummer gewechselt, neue Rechtsform – aber im Impressum steht noch das Alte.

Was tun, wenn du dir unsicher bist?

Für die Grundangaben reicht diese Checkliste als Orientierung. Aber wenn du dir bei einzelnen Punkten nicht sicher bist – besonders bei Berufsgruppen mit Zulassungspflicht, bei GmbHs oder wenn du im Ausland tätig bist – dann ist ein kurzes Gespräch mit einem Fachanwalt für IT-Recht die richtige Investition. Nicht teuer, aber eindeutig günstiger als eine Abmahnung.

Ein zweites großes Compliance-Thema ist der Cookie-Banner – hier der Check dazu.

Deine Website checkt noch jemand

Wenn du wissen willst, ob dein Impressum vollständig ist – und ob der Rest deiner Website rechtlich und technisch sauber aufgestellt ist – schau ich das gerne kurz durch.

Kein Angebot, keine Verkaufsveranstaltung. Einfach ein kurzer Check, mit konkretem Feedback.

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Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Für rechtssichere Prüfung wende dich an einen Fachanwalt für IT-Recht.
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